Gesetze / VO (EG) Nr. 1013/2006
VO (EG) Nr. 1013/2006Art 7 Übermittlung der Notifizierung durch die zuständige Behörde am Versandort
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1013-2006/7#abs-1 (1) Ist die Notifizierung nach Artikel 4 Absatz 2 Nummer 2 ordnungsgemäß ausgeführt worden, so behält die zuständige Behörde am Versandort eine Kopie der Notifizierung und übermittelt die Notifizierung der zuständigen Behörde am Bestimmungsort mit Kopien an die für die Durchfuhr zuständige(n) Behörde(n) und setzt den Notifizierenden hiervon in Kenntnis. Dies muss innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Notifizierung erfolgen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1013-2006/7#abs-2 (2) Ist die Notifizierung nicht ordnungsgemäß ausgeführt, so muss die zuständige Behörde am Versandort den Notifizierenden gemäß Artikel 4 Absatz 2 Nummer 2 um weitere Informationen und Unterlagen ersuchen.
Dies muss innerhalb von drei Werktagen nach Eingang der Notifizierung erfolgen.
In diesen Fällen verfügt die zuständige Behörde am Versandort über drei Werktage ab Eingang der ersuchten Informationen und Unterlagen, um der Anforderung nach Absatz 1 nachzukommen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1013-2006/7#abs-3 (3) Ist die Notifizierung nach Artikel 4 Absatz 2 Nummer 2 ordnungsgemäß ausgeführt worden, so kann die zuständige Behörde am Versandort innerhalb von drei Werktagen beschließen, nicht mit der Notifizierung fortzufahren, falls sie Einwände gegen die Verbringung im Sinne der Artikel 11 und 12 hat.
Sie unterrichtet den Notifizierenden unverzüglich von ihrer Entscheidung und diesen Einwänden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1013-2006/7#abs-4 (4) Hat die zuständige Behörde am Versandort die Notifizierung nicht gemäß Absatz 1 innerhalb von 30 Tagen ab ihrem Eingang weitergeleitet, so hat sie dem Notifizierenden auf dessen Antrag hin eine mit Gründen versehene Erklärung zu übermitteln. Dies gilt nicht, wenn dem Ersuchen um Informationen gemäß Absatz 2 nicht nachgekommen worden ist.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu Art 7 VO (EG) Nr. 1013/2006 →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
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- OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2024 – 2 L 65/22.ZZitiert von 1
- EuGH, 08.07.2021 – C-295/20Zitiert von 2
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.