Gesetze / VO (EG) Nr. 1013/2006

VO (EG) Nr. 1013/2006

Art 64 Inkrafttreten und Anwendung

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1013-2006/64#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 12. Juli 2007.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1013-2006/64#abs-2 (2) Sollte das Datum des Beitritts von Bulgarien oder Rumänien später liegen als das Datum der in Absatz 1 genannten Anwendung, so gilt Artikel 63 Absätze 4 und 5 abweichend von Absatz 1 des vorliegenden Artikels ab dem Datum des Beitritts.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eg-1013-2006/64#abs-3 (3) Sofern die betreffenden Mitgliedstaaten dem zustimmen, kann Artikel 26 Absatz 4 vor dem 12. Juli 2007 angewandt werden.

←Art 63