Gesetze / VO (EG) Nr. 1/2005

VO (EG) Nr. 1/2005

Art 37 Inkrafttreten und Anwendung

Stand: 02.10.2026

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 5. Januar 2007.

Artikel 6 Absatz 5 gilt jedoch ab dem 5. Januar 2008.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

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