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Art 37 VO (EG) Nr. 1/2005 — Inkrafttreten und Anwendung

VO (EG) Nr. 1/2005

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 5. Januar 2007.

Artikel 6 Absatz 5 gilt jedoch ab dem 5. Januar 2008.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.