Gesetze / Landesrecht Sachsen / Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost

Übertragungsstellenstaatsvertrag

Präambel

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Das Land Brandenburg und die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und die Freistaaten Sachsen und Thüringen bilden auf dem Gebiet der Milcherzeugung eine Region mit vergleichbaren Strukturen. Die Rahmenbedingungen, unter denen die Beteiligten am EU-Milchmarkt heute agieren müssen, sind großen Veränderungen unterworfen. Dem folgend ist beabsichtigt, durch Bundesrecht die Zusammenlegung der bisherigen fünf Übertragungsbereiche der neuen Länder einschließlich des Landes Berlin zu regeln. In der Absicht der Schaffung eines effektiven Verfahrens schließen die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und die Freistaaten Sachsen und Thüringen diesen Staatsvertrag zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost, wobei das Land Brandenburg aufgrund des Landwirtschaftsstaatsvertrages vom 17. Dezember 2003 zugleich für das Land Berlin handelt.

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