Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz zur Ausführung des Flurbereinigungsgesetzes und zur Bestimmung von Zuständigkeiten nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz
AGFlurbG§ 21
Stand: 27.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 15. Juli 1994
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
In Vertretung
Heinz Eggert
Der Staatsminister des Innern
Der Staatsminister
für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten
In Vertretung
Heinz Eggert
Der Staatsminister des Innern