Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen
ÖPNVG§ 8 Inkrafttreten
Stand: 27.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.
Dresden, den 14. Dezember 1995
Der Landtagspräsident
Erich Iltgen
Der Ministerpräsident
In Vertretung
Dr. Hans Geisler
Der Staatsminister
für Soziales, Gesundheit und Familie
Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit
Dr. Kajo Schommer