Gesetze / Landesrecht Sachsen / Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr im Freistaat Sachsen

ÖPNVG

§ 8 Inkrafttreten

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

Dresden, den 14. Dezember 1995

Der Landtagspräsident

Erich Iltgen

Der Ministerpräsident

In Vertretung

Dr. Hans Geisler

Der Staatsminister

für Soziales, Gesundheit und Familie

Der Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit

Dr. Kajo Schommer

§ 7