Gesetze / Landesrecht Sachsen / Jugendmedienschutz-Staatsvertrag

JMStV

Volltext Inhaltsverzeichnis

Stand: 26.08.2026

Sachsen6 Fassungen

I. Abschnitt

Allgemeine Vorschriften

§ 1 Zweck des Staatsvertrages

§ 2 Geltungsbereich

§ 3 Begriffsbestimmungen

§ 4 Unzulässige Angebote

§ 5 Entwicklungsbeeinträchtigende Angebote

§ 5a Video-Sharing-Dienste

§ 5b Meldung von Nutzerbeschwerden

§ 5c Ankündigungen, Kennzeichnungs- und Hinweispflicht

§ 6 Jugendschutz in der Werbung und im Teleshopping

§ 7 Jugendschutzbeauftragte

II. Abschnitt

Vorschriften für Rundfunk

§ 8 Festlegung der Sendezeit

§ 9 Ausnahmeregelungen

§ 10 Programmankündigungen und Kenntlichmachung

III. Abschnitt

Technischer Jugendmedienschutz

§ 11 Anforderungen an Jugendschutzprogramme

§ 12 Anforderungen an Anbieter von Betriebssystemen

§ 12a Ergänzende Bestimmungen für Apps mit anerkannten Jugendschutzprogrammen oder geeigneten technischen oder sonstigen Mitteln

§ 12b Datenschutz

IV. Abschnitt

Verfahren für Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

§ 13 Anwendungsbereich

§ 14 Kommission für Jugendmedienschutz

§ 15 Mitwirkung der Gremien der Landesmedienanstalten

§ 16 Zuständigkeit der KJM

§ 17 Verfahren der KJM

§ 18 „jugendschutz.net“

§ 19 Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle

§ 19a Zuständigkeit und Verfahren der Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle

§ 19b Aufsicht über Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle

V. Abschnitt

Vollzug für Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

§ 20 Aufsicht

§ 21 Auskunftsansprüche

§ 22 Revision zum Bundesverwaltungsgericht

VI. Abschnitt

Ahndung von Verstößen der Anbieter mit Ausnahme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

§ 23 Strafbestimmung

§ 24 Ordnungswidrigkeiten

VII. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 25 Übergangsbestimmungen

§ 26 Evaluierung

§ 27 Geltungsdauer, Kündigung

§ 28 Notifizierung

§ 1