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FSO

§ 99 Schriftliche Prüfung

Stand: 27.08.2026

Sachsen

Die Prüfung in den einzelnen Fachrichtungen wird unter Berücksichtigung der im berufstheoretischen Unterricht und im Praktikum vermittelten Kompetenzen als Komplexprüfung und lernfeldbezogene Prüfungsaufgabe aus folgenden Lernfeldern durchgeführt:

1. Fachbereich Technik mit der

a)

Fachrichtung Gartenbau – Produktion und Vermarktung, welche umfasst

aa)

Komplexprüfung mit einer Bearbeitungsdauer von 180 Minuten und Aufgaben aus dem Lernfeld 1 „Unternehmen gründen, übernehmen, führen und beurteilen“ sowie dem Lernfeld 4 „Unternehmerische Prozesse organisieren, beeinflussen und steuern“,

bb)

Aufgaben aus dem

aaa)

Lernfeld 7 „Zierpflanzen produzieren, vermarkten und verwenden“,

bbb)

Lernfeld 8 „Gemüse produzieren und vermarkten“,

ccc)

Lernfeld 9 „Gehölze produzieren und vermarkten“,

ddd)

Lernfeld 10 „Obst produzieren und vermarkten“ oder

eee)

Lernfeld 11 „Gärtnerische Dienstleistungen planen und erbringen“ mit einer Bearbeitungsdauer von 150 Minuten,

cc)

Aufgaben aus einem weiteren, unter Doppelbuchstabe bb genannten Lernfeld mit einer Bearbeitungsdauer von 150 Minuten und

dd)

Aufgaben aus dem Lernfeld 3 „Berufsnachwuchs ausbilden“ mit einer Bearbeitungsdauer von 150 Minuten,

b)

Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau, welche umfasst

aa)

die erste Komplexprüfung mit einer Bearbeitungsdauer von 180 Minuten und Aufgaben aus dem Lernfeld 1 „Unternehmen gründen, übernehmen, führen und beurteilen“ sowie dem Lernfeld 4 „Betriebliche Leistungen kalkulieren, bewerten und vermarkten, Verträge abschließen“,

bb)

die zweite Komplexprüfung mit einer Bearbeitungsdauer von 150 Minuten und Aufgaben aus dem Lernfeld 5 „Bauprojekte organisieren und leiten“, dem Lernfeld 6 „Bautechnische Anlagen errichten und erhalten“ sowie dem Lernfeld 8 „Vegetationstechnische Anlagen herstellen und pflegen“,

cc)

die dritte Komplexprüfung mit einer Bearbeitungsdauer von 150 Minuten und Aufgaben aus dem Lernfeld 7 „Rahmenbedingungen einschätzen und Pflanzen auswählen“ sowie dem Lernfeld 9 „Entwurfs- und Ausführungspläne erstellen“ und

dd)

Aufgaben aus dem Lernfeld 3 „Berufsnachwuchs ausbilden“ mit einer Bearbeitungsdauer von 150 Minuten,

c)

Fachrichtung Landwirtschaft, welche umfasst

aa)

Aufgaben aus dem Lernfeld 1 „Unternehmen analysieren und führen“ mit einer Bearbeitungsdauer von 180 Minuten,

bb)

die erste Komplexprüfung mit einer Bearbeitungsdauer von 150 Minuten und Aufgaben aus dem Lernfeld 4 „Landwirtschaftliche Flächen umweltschonend und nachhaltig bewirtschaften“ sowie dem Lernfeld 5 „Marktfrüchte und nachwachsende Rohstoffe erzeugen“,

cc)

die zweite Komplexprüfung mit einer Bearbeitungsdauer von 150 Minuten und Aufgaben aus dem Lernfeld 6 „Grundfutter produzieren“, dem Lernfeld 7 „Schweine züchten und mästen“, dem Lernfeld 8 „Rinder züchten und Milch erzeugen“ sowie dem Lernfeld 9 „Rinder züchten und Fleisch erzeugen“ und

dd)

Aufgaben aus dem Lernfeld 11 „Berufsnachwuchs ausbilden“ mit einer Bearbeitungsdauer von 150 Minuten,

d)

Fachrichtung Ökologischer Landbau, welche umfasst

aa)

die erste Komplexprüfung mit einer Bearbeitungsdauer von 180 Minuten und Aufgaben aus dem Lernfeld 1 „Unternehmen gründen und gestalten“ sowie dem Lernfeld 2 „Unternehmen im ökologischen Landbau wirtschaftlich führen“,

bb)

die zweite Komplexprüfung mit einer Bearbeitungsdauer von 150 Minuten und Aufgaben aus dem Lernfeld 5 „Landwirtschaftliche Flächen nachhaltig bewirtschaften“, dem Lernfeld 6 „Fruchtfolgen im ökologischen Landbau planen und realisieren“ sowie dem Lernfeld 7 „Dauergrünland im ökologischen Landbau nutzen und pflegen“,

cc)

die dritte Komplexprüfung mit einer Bearbeitungsdauer von 150 Minuten und Aufgaben aus dem Lernfeld 8 „Rinder im ökologischen Landbau halten und nutzen“, dem Lernfeld 9 „Schafe und Ziegen im ökologischen Landbau halten und nutzen“ sowie dem Lernfeld 10 „Schweine und Geflügel im ökologischen Landbau halten und nutzen“ sowie

dd)

Aufgaben aus dem Lernfeld 12 „Berufsnachwuchs ausbilden“ mit einer Bearbeitungsdauer von 150 Minuten,

2. Fachbereich Wirtschaft mit der

a)

Fachrichtung Hauswirtschaft, welche umfasst

aa)

die erste Komplexprüfung mit einer Bearbeitungsdauer von 240 Minuten und Aufgaben aus dem Lernfeld 1 „Hauswirtschaftliche Unternehmen gründen und führen“ sowie dem Lernfeld 5 „Marketingentscheidungen vorbereiten, umsetzen und reflektieren“,

bb)

die zweite Komplexprüfung mit einer Bearbeitungsdauer von 210 Minuten und Aufgaben aus dem Lernfeld 3 „Wohn- und Funktionsbereiche gestalten, reinigen und pflegen“, dem Lernfeld 4 „Personengruppen verpflegen“ sowie dem Lernfeld 2 „Alltag von Personengruppen strukturieren und gestalten“ und

cc)

Aufgaben aus dem Lernfeld 7 „Berufsnachwuchs ausbilden“ mit einer Bearbeitungsdauer von 150 Minuten,

b)

Fachrichtung Agrarwirtschaft, welche umfasst

aa)

Komplexprüfung mit einer Bearbeitungsdauer von 240 Minuten und Aufgaben aus dem Lernfeld 1 „Unternehmen gründen, planen und führen“, dem Lernfeld 2 „Jahresabschluss erstellen, analysieren und als Controllinginstrument nutzen“, dem Lernfeld 3 „Betriebliche Steuertatbestände prüfen“, dem Lernfeld 4 „Unternehmen finanzieren und Investitionen planen“ sowie dem Lernfeld 6 „Rahmenbedingungen analysieren und in die Unternehmensführung integrieren“,

bb)

Aufgaben aus dem Lernfeld 9 „Flächen nachhaltig zur wirtschaftlichen Nahrungsmittel-, Futtermittel- und Rohstoffgewinnung nutzen“ mit einer Bearbeitungsdauer von 120 Minuten,

cc)

Aufgaben aus dem Lernfeld 10 „Tierbestände wirtschaftlich, tier- und umweltgerecht führen“ mit einer Bearbeitungsdauer von 120 Minuten und

dd)

Aufgaben aus dem Lernfeld 11 „Berufsnachwuchs ausbilden“ mit einer Bearbeitungsdauer von 150 Minuten.

§ 98 § 100