Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Fachschule
FSO§ 75 Berufspraktische Prüfung
Stand: 27.08.2026
Gegenstand der berufspraktischen Prüfung ist die Planung, Gestaltung und Reflexion eines Tagesablaufes von Kindern, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen.