Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Fachschule
FSO§ 64 Dauer und Gliederung der Ausbildung
Stand: 27.08.2026
Die Ausbildung dauert in Vollzeitform drei Jahre. Die berufspraktische Ausbildung findet in den heilerziehungspflegerischen Arbeitsfeldern nach Maßgabe der Stundentafel statt.