Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Fachschule
FSO§ 54 Praktische Prüfung
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/sn-20186--2023/54#abs-1 (1) Die praktische Prüfung wird als Komplexprüfung durchgeführt. Gegenstand der praktischen Prüfung sind Aufgaben aus dem Lernfeld 1 „Gestaltungslösungen entwickeln“, dem Lernfeld 2 „Printprodukte entwerfen, gestalten und umsetzen“, dem Lernfeld 3 „Non-Printprodukte entwerfen, gestalten und umsetzen“ sowie dem Lernfeld 4 „Marketingkonzepte erstellen und Werbestrategien entwickeln“.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/sn-20186--2023/54#abs-2 (2) Die praktische Prüfung erstreckt sich über zwei Schultage. Am ersten Prüfungstag sind die Aufgaben innerhalb einer Bearbeitungsdauer von 480 Minuten zu bearbeiten. Am zweiten Prüfungstag sind die Arbeitsergebnisse des ersten Prüfungstages innerhalb von 60 Minuten vom Prüfling zu präsentieren.