Gesetze / Landesrecht Sachsen / Schulordnung Fachschule
FSO§ 5 Ausbildungszeit
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/sn-20186--2023/5#abs-1 (1) Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt. Am Sonnabend kann Unterricht erteilt werden
1. in den Wahllernfeldern und
2. während der Ausbildung in Teilzeitform.
Wird Unterricht außerhalb der Schule durchgeführt, soll dieser frühestens um 6.00 Uhr beginnen und spätestens um 22.00 Uhr enden. Er soll acht Stunden täglich ohne Anrechnung der Pausenzeiten nicht überschreiten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/sn-20186--2023/5#abs-2 (2) Für die berufspraktische Ausbildung gilt Absatz 1 mit der Maßgabe entsprechend, dass diese auch am Wochenende, an Feiertagen und in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden kann.