Gesetze / Landesrecht Sachsen / Medienstaatsvertrag MStV § 110 Vorverfahren Stand: 27.08.2026 Sachsen Bei Rechtsmitteln gegen Entscheidungen nach § 104 Abs. 2 und § 105 findet ein Vorverfahren nach § 68 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung nicht statt.