Gesetze / RL (EU) 2020/262

RL (EU) 2020/262

Art 30 Vereinfachte Verfahren in einem Mitgliedstaat

Stand: 02.10.2026

Die Mitgliedstaaten können für Beförderungen verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die in einem Verfahren der Steueraussetzung ausschließlich in ihrem Gebiet durchgeführt werden, vereinfachte Verfahren festlegen; dies schließt auch die Möglichkeit der Befreiung von der elektronischen Kontrolle dieser Beförderungen ein.

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