Art 8
Stand: 02.10.2026
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament, dem Rat und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss alle zwei Jahre Bericht über die Ergebnisse der Anwendung dieser Richtlinie.
Die Kommission veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union jährliche Statistiken über die eingegangenen Notifizierungen.