Gesetze / RL 98/71/EG

RL 98/71/EG

Art 9 Schutzumfang

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-98-71-eg/9#abs-1 (1) Der Umfang des Schutzes aus einem Recht an einem Muster erstreckt sich auf jedes Muster, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-98-71-eg/9#abs-2 (2) Bei der Beurteilung des Schutzumfangs wird der Grad der Gestaltungsfreiheit des Entwerfers bei der Entwicklung seines Musters berücksichtigt.

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