Art 8a Metallische Zusätze
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-98-70-eg/8a#abs-1 (1) Die Kommission führt eine Bewertung der Gefahren für Gesundheit und Umwelt durch die Verwendung metallischer Zusätze in Kraftstoffen durch und entwickelt zu diesem Zweck eine Testmethode. Sie teilt ihre Schlussfolgerungen dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 31. Dezember 2012 mit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-98-70-eg/8a#abs-2 (2) Bis zur Entwicklung der in Absatz 1 genannten Testmethode ist der Gehalt an dem metallischen Zusatz Methylcyclopentadienyl-Mangan-Tricarbonyl (MMT) in Kraftstoffen ab 1. Januar 2011 auf 6 mg Mangan pro Liter begrenzt. Ab 1. Januar 2014 ist dieser Gehalt auf 2 mg Mangan pro Liter begrenzt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-98-70-eg/8a#abs-3 (3) Das Europäische Parlament und der Rat können auf der Grundlage eines Gesetzgebungsvorschlags der Kommission den Grenzwert für den MMT-Gehalt in Kraftstoffen nach Absatz 2 anhand der Ergebnisse der Bewertung, die mit Hilfe der in Absatz 1 genannten Testmethode durchgeführt wird, neu festsetzen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/rl-98-70-eg/8a#abs-4 (4) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass eine Kennzeichnung bezüglich des Gehalts an metallischen Zusätzen in Kraftstoffen überall dort angebracht wird, wo Kraftstoffe mit metallischen Zusätzen an den Verbraucher abgegeben werden.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/rl-98-70-eg/8a#abs-5 (5) Die Kennzeichnung enthält den folgenden Text: „Enthält metallische Zusätze“.
Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/rl-98-70-eg/8a#abs-6 (6) Die Kennzeichnung wird an einer deutlich sichtbaren Stelle angebracht, wo auch die Informationen zum Kraftstofftyp angezeigt werden. Die Kennzeichnung hat eine Größe und Schriftart, die deutlich sichtbar und gut lesbar ist.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art 8a RL 98/70/EG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 08.07.2010 – C-343/09Umweltschutz: Gültigkeit der Beschränkungen und Kennzeichnungspflichten für metallische Kraftstoffzusätze Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 58
- EuGH, 06.05.2010 – C-343/09
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.