Gesetze / RL 98/70/EG

RL 98/70/EG

Art 1 Anwendungsbereich

Stand: 02.10.2026

1 Entscheidung

In dieser Richtlinie werden für Straßenkraftfahrzeuge und mobile Maschinen und Geräte einschließlich nicht auf See befindlicher Binnenschiffe sowie für land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen und nicht auf See befindliche Sportboote auf Gesundheits- und Umweltaspekten beruhende technische Spezifikationen für Kraftstoffe zur Verwendung in Fremdzündungsmotoren und Kompressionszündungsmotoren unter Berücksichtigung der technischen Anforderungen dieser Motoren festgelegt.

→Art 2