Art 12 Rechtsschutz
Stand: 02.10.2026
Die Mitgliedstaaten erlassen die innerstaatlichen Vorschriften, die notwendig sind, damit jede Arbeitnehmerin, die sich durch die Nichterfüllung der Verpflichtungen aus dieser Richtlinie für beschwert hält, ihre Rechte gerichtlich und/oder entsprechend den innerstaatlichen Rechtsvorschriften und/oder Gebräuchen durch Befassung anderer zuständiger Stellen geltend machen kann.
Wird zitiert von 5 Entscheidungen zu Art 12 RL 92/85/EWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 29.10.2009 – C-63/08Sozialpolitik: Anforderungen des EU-Rechts an nationale Klagefristen und Rechtsbehelfe beim Kündigungsschutz schwangerer Arbeitnehmerinnen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 36
- EuGH, 31.03.2009 – C-63/08
- EuGH, 11.10.2007 – C-460/06Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen: Verbot der Vorbereitung einer Kündigungsentscheidung während der Schutzzeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 16
- EuGH, 27.06.2024 – C-558/24
- EuGH, 26.02.2008 – C-506/06Zitiert von 11
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.