Gesetze / RL 91/674/EWG

RL 91/674/EWG

Art 64

Stand: 02.10.2026

Versicherungsunternehmen haben die Provisionen für das selbst abgeschlossene und während des Geschäftsjahres gebuchte Versicherungsgeschäft anzugeben. Die Ausweispflicht betrifft Provisionen jeder Art, insbesondere Abschluß-, Verlängerungs-, Inkasso- und Bestandspflegeprovisionen.

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