Art 64
Stand: 02.10.2026
Versicherungsunternehmen haben die Provisionen für das selbst abgeschlossene und während des Geschäftsjahres gebuchte Versicherungsgeschäft anzugeben. Die Ausweispflicht betrifft Provisionen jeder Art, insbesondere Abschluß-, Verlängerungs-, Inkasso- und Bestandspflegeprovisionen.