nu:legal · recht.nulegal.eu

Art 64 RL 91/674/EWG

RL 91/674/EWG

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Versicherungsunternehmen haben die Provisionen für das selbst abgeschlossene und während des Geschäftsjahres gebuchte Versicherungsgeschäft anzugeben. Die Ausweispflicht betrifft Provisionen jeder Art, insbesondere Abschluß-, Verlängerungs-, Inkasso- und Bestandspflegeprovisionen.