Art 12
Stand: 02.10.2026
Aktiva: Posten C III 6
Einlagen bei Kreditinstituten
Zu diesem Posten zählen Beträge, über die erst nach Ablauf einer Kündigungsfrist verfügt werden kann. Einlagen, über die trotz Verzinsung jederzeit verfügt werden kann, sind unter Posten F II auszuweisen.