Art 16 Aktivposten 4 — Forderungen an Kunden
Stand: 02.10.2026
Als Forderungen an Kunden gelten alle Arten von Vermögensgegenständen, die Forderungen gegen in- und ausländische Nichtbanken („Kunden“) darstellen, ungeachtet ihrer Bezeichnung im Einzelfall.
Ausgenommen sind lediglich die in Form von Schuldverschreibungen oder in anderer Form verbrieften Forderungen, die in Aktivposten 5 auszuweisen sind.