Art 7 Allgemeine Bestimmungen über den Nachweis des Wohnsitzes
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-83-182-ewg/7#abs-1 (1) Im Sinne dieser Richtlinie gilt als „gewöhnlicher Wohnsitz“ der Ort, an dem eine Person wegen persönlicher und beruflicher Bindungen oder — im Falle einer Person ohne berufliche Bindungen—wegen persönlilicher Bindungen, die enge Beziehungen zwischen der Person und dem Wohnort erkennen lassen, gewöhnlich, d. h während mindestens 185 Tagen im Kalenderjahr, wohnt.
Jedoch gilt als gewöhnlicher Wohnsitz einer Person, deren berufliche Bindungen an einem anderen Ort als dem seiner persönlichen Bindungen liegen und die daher veranlaßt ist, sich abwechselnd an verschiedenen Orten in zwei oder mehr Mitgliedstaaten aufzuhalten, der Ort ihrer persönlichen Bindungen, sofern sie regelmäßig dorthin zurückkehrt. Dies ist nicht erforderlich, wenn sich die Person in einem Mitgliedstaat zur Ausführung eines Auftrags von bestimmter Dauer aufhält. Der Universitäts- und Schulbesuch hat keine Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes zur Folge.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-83-182-ewg/7#abs-2 (2) Privatpersonen erbringen den Nachweis über ihren gewöhnlichen Wohnsitz anhand aller geeigneten Mittel, insbesondere des Personalausweises oder jedes anderen beweiskräftigen Dokuments.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-83-182-ewg/7#abs-3 (3) Bestehen bei den zuständigen Behörden des Einfuhrmitgliedstaats Zweifel über die Richtigkeit der Angabe des gewöhnlichen Wohnsitzes nach Absatz 2 oder sollen bestimmte spezifische Kontrollen vorgenommen werden, so können diese Behörder nähere Auskünfte oder zusätzliche Belege verlangen.
Wird zitiert von 18 Entscheidungen zu Art 7 RL 83/182/EWG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 02.08.1993 – C-9/92Zitiert von 2
- EuGH, 27.04.2016 – C-528/14Zitiert von 1
- EuGH, 16.11.2000 – C-262/99
- EuGH, 21.04.1993 – C-9/92
- EuGH, 05.09.2013 – C-302/12
- EuGH, 14.09.2006 – C-156/04
Zuletzt entschieden
- EuGH, 04.06.2009 – C-144/08
- EuGH, 26.04.2007 – C-392/05Steuerbefreiung bei der Einfuhr von Fahrzeugen: Gewöhnlicher Wohnsitz am Ort einer befristeten Dienstentsendung eines öffentlichen Bediensteten in einen anderen Mitgliedstaat Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 27
- EuGH, 12.07.2001 – C-262/99Zitiert von 11
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 7 RL 83/182/EWG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.