Gesetze / RL 2014/90/EU RL 2014/90/EU Art 36 Änderung Stand: 02.10.2026 Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 37 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Verweise auf Normen nach Anhang III zu aktualisieren, wenn neue Normen zur Verfügung stehen.