Gesetze / RL 2014/90/EU

RL 2014/90/EU

Art 36 Änderung

Stand: 02.10.2026

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 37 delegierte Rechtsakte zu erlassen, um die Verweise auf Normen nach Anhang III zu aktualisieren, wenn neue Normen zur Verfügung stehen.

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