Gesetze / RL 2014/68/EU

RL 2014/68/EU

Art 31 Verzeichnis von anerkannten unabhängigen Prüfstellen und Betreiberprüfstellen

Stand: 02.10.2026

Die Kommission veröffentlicht das Verzeichnis der nach dieser Richtlinie notifizierten anerkannten unabhängigen Prüfstellen und Betreiberprüfstellen und der Tätigkeiten, für die sie anerkannt wurden.

Die Kommission trägt dafür Sorge, dass das Verzeichnis stets auf dem neuesten Stand gehalten wird.

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