Gesetze / RL 2014/24/EU

RL 2014/24/EU

Art 74 Vergabe von Aufträgen für soziale und andere besondere Dienstleistungen

Stand: 02.10.2026

Öffentliche Aufträge, die soziale und andere in Anhang XIV aufgeführte besondere Dienstleistungen betreffen, werden im Einklang mit den Bestimmungen dieses Kapitels vergeben, sofern ihr Wert dem in Artikel 4 Buchstabe d angegebenen Schwellenwert entspricht oder diesen übersteigt.

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