Art 61 Online-Dokumentenarchiv (e-Certis)
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2014-24-eu/61#abs-1 (1) Um grenzübergreifende Ausschreibungen zu erleichtern, sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass die Informationen über Bescheinigungen und andere Formen dokumentarischer Nachweise, die in e-Certis, dem von der Kommission eingerichteten Online-Dokumentenarchiv, gespeichert sind, kontinuierlich aktualisiert werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2014-24-eu/61#abs-2 (2) Öffentliche Auftraggeber greifen auf e-Certis zurück und verlangen in erster Linie jene Arten von Bescheinigungen und dokumentarischen Nachweisen, die von e-Certis abgedeckt sind.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2014-24-eu/61#abs-3 (3) Die Kommission stellt alle Sprachfassungen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung in e-Certis zur Verfügung.