Gesetze / RL 2014/23/EU

RL 2014/23/EU

Art 50 Ausschussverfahren

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2014-23-eu/50#abs-1 (1) Die Kommission wird von dem durch den Beschluss 71/306/EWG des Rates ( 16 ) eingesetzten Beratenden Ausschuss für das öffentliche Auftragswesen unterstützt. Dieser Ausschuss ist ein Ausschuss im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2014-23-eu/50#abs-2 (2) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so gilt Artikel 4 der Verordnung (EU) Nr. 182/2011.

←Art 49 →Art 51