Gesetze / RL 2014/17/EU

RL 2014/17/EU

Art 8 Verpflichtung zur unentgeltlichen Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher

Stand: 02.10.2026

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher gemäß den Anforderungen dieser Richtlinie für den Verbraucher unentgeltlich erfolgt.

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