Gesetze / RL 2013/53/EU

RL 2013/53/EU

Art 17 Produkte, für die die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben ist

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2013-53-eu/17#abs-1 (1) Für folgende Produkte ist die CE-Kennzeichnung vorgeschrieben, wenn sie auf dem Markt bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden:

a) Wasserfahrzeuge;

b) Bauteile;

c) Antriebsmotoren.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2013-53-eu/17#abs-2 (2) Die Mitgliedstaaten gehen bei in Absatz 1 genannten Produkten, die die CE-Kennzeichnung tragen, davon aus, dass sie dieser Richtlinie entsprechen.

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