Gesetze / RL 2013/48/EU

RL 2013/48/EU

Art 11 Prozesskostenhilfe

Stand: 02.10.2026

Diese Richtlinie gilt unbeschadet der nationalen Bestimmungen über die Prozesskostenhilfe, die im Einklang mit der Charta und der EMRK Anwendung finden.

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