Gesetze / RL 2013/29/EU

RL 2013/29/EU

Art 16 Konformitätsvermutung bei pyrotechnischen Gegenständen

Stand: 02.10.2026

Bei pyrotechnischen Gegenständen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

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