Art 26 Inkrafttreten
Stand: 02.10.2026
Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach dem Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 26 RL 2012/19/EU →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 09.07.2015 – I ZR 224/13Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Kopfhörern: Zuwiderhandlung gegen eine Markverhaltensregelung bei unzureichender Kennzeichnung der Elektrogeräte; Vereinbarkeit des Erfordernisses einer dauerhaften Herstellerkennzeichnung mit Unionsrecht; Auslegung eines Unterlassungsantrages hinsichtlich der Wertung mehrerer Zuwiderhandlungen gegen ein Vertragsstrafeversprechen - Kopfhörer-KennzeichnungZitiert von 46
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.