Art 25 Aufhebung
Stand: 02.10.2026
Die Richtlinie 2002/96/EG in der Fassung der in Anhang XI Teil A aufgeführten Richtlinien wird unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der in Anhang XI Teil B genannten Fristen für die Umsetzung der dort genannten Richtlinien in innerstaatliches Recht und für deren Anwendung mit Wirkung vom 15. Februar 2014 aufgehoben.
Bezugnahmen auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang XII zu lesen.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art 25 RL 2012/19/EU →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 16.07.2015 – C-369/14Zitiert von 4
- BGH, 09.07.2015 – I ZR 224/13Wettbewerbsverstoß im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Kopfhörern: Zuwiderhandlung gegen eine Markverhaltensregelung bei unzureichender Kennzeichnung der Elektrogeräte; Vereinbarkeit des Erfordernisses einer dauerhaften Herstellerkennzeichnung mit Unionsrecht; Auslegung eines Unterlassungsantrages hinsichtlich der Wertung mehrerer Zuwiderhandlungen gegen ein Vertragsstrafeversprechen - Kopfhörer-KennzeichnungZitiert von 46
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.