Art 10 Bericht
Stand: 02.10.2026
Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 27. Oktober 2014 einen Bericht, in dem sie überprüft, inwieweit die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um dieser Richtlinie nachzukommen, und unterbreitet gegebenenfalls Legislativvorschläge.