Art 17 Vorschriften für das Ersuchen um Sicherungsmaßnahmen
Stand: 02.10.2026
Damit Artikel 16 wirksam wird, gelten Artikel 10 Absatz 2, Artikel 13 Absätze 1 und 2 sowie die Artikel 14 und 15 sinngemäß.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art 17 RL 2010/24/EU →
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