Gesetze / RL 2010/24/EU

RL 2010/24/EU

Art 1 Gegenstand

Stand: 02.10.2026

1 Entscheidung

Diese Richtlinie legt die Regeln fest, nach denen die Mitgliedstaaten einander Amtshilfe zu leisten haben, um in einem Mitgliedstaat die Beitreibung der in Artikel 2 bezeichneten Forderungen sicherzustellen, die in einem anderen Mitgliedstaat entstanden sind.

→Art 2