Gesetze / RL 2009/81/EG

RL 2009/81/EG

Art 66 Inhalt der statistischen Aufstellung

Stand: 02.10.2026

Die statistische Aufstellung enthält die Anzahl und den Wert der vergebenen Aufträge, aufgeschlüsselt nach dem Mitgliedstaat oder dem Drittstaat des erfolgreichen Bieters. Sie erfolgt getrennt nach Dienstleistungs-, Liefer- und Bauaufträgen.

Die Daten gemäß Absatz 1 werden nach den gewählten Verfahrensarten aufgeschlüsselt, wobei für jedes Verfahren die Lieferungen, Dienstleistungen und Bauleistungen gemäß den Kategorien der CPV-Nomenklatur angegeben werden.

Werden Aufträge im Verhandlungsverfahren ohne Veröffentlichung einer Bekanntmachung vergeben, so werden die Daten gemäß Absatz 1 auch nach den in Artikel 28 genannten Fallgruppen aufgeschlüsselt.

Der Inhalt der statistischen Aufstellung wird nach dem in Artikel 67 Absatz 2 genannten Beratungsverfahren festgelegt.

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