Gesetze / RL 2009/65/EG

RL 2009/65/EG

Art 85

Stand: 02.10.2026

Die Regeln für die Bewertung des Sondervermögens sowie die Regeln zur Berechnung des Ausgabe- oder Verkaufspreises und des Rücknahme- oder Auszahlungspreises der Anteile eines OGAW werden in den anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften oder in den Vertragsbedingungen oder in der Satzung der Investmentgesellschaft angegeben.

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