Gesetze / RL 2009/48/EG RL 2009/48/EG Art 22 Notifizierung Stand: 02.10.2026 Die Mitgliedstaaten notifizieren der Kommission und den übrigen Mitgliedstaaten die Stellen, die befugt sind, als unabhängige Dritte Konformitätsbewertungsaufgaben gemäß Artikel 20 wahrzunehmen.