Gesetze / RL 2009/147/EG

RL 2009/147/EG

Art 16

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2009-147-eg/16#abs-1 (1) Die Kommission wird von dem Ausschuss zur Anpassung an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt unterstützt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2009-147-eg/16#abs-2 (2) Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten die Artikel 5a Absätze 1 bis 4 und Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.

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