Gesetze / RL 2009/110/EG RL 2009/110/EG Art 12 Verbot der Verzinsung Stand: 02.10.2026 Die Mitgliedstaaten verbieten die Gewährung von Zinsen oder anderen Vorteilen, die im Zusammenhang mit dem Zeitraum stehen, in dem ein E-Geld-Inhaber das E-Geld hält.