Gesetze / RL 2005/85/EG

RL 2005/85/EG

Art 40 Anfechtung durch die Behörden

Stand: 02.10.2026

Die Möglichkeit der Behörden, die behördlichen und/oder gerichtlichen Entscheidungen nach Maßgabe ihres nationalen Rechts anzufechten, bleibt von dieser Richtlinie unberührt.

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