Gesetze / RL 2005/85/EG RL 2005/85/EG Art 40 Anfechtung durch die Behörden Stand: 02.10.2026 Die Möglichkeit der Behörden, die behördlichen und/oder gerichtlichen Entscheidungen nach Maßgabe ihres nationalen Rechts anzufechten, bleibt von dieser Richtlinie unberührt.