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Art 40 RL 2005/85/EG — Anfechtung durch die Behörden

RL 2005/85/EG

Stand: 02.10.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Möglichkeit der Behörden, die behördlichen und/oder gerichtlichen Entscheidungen nach Maßgabe ihres nationalen Rechts anzufechten, bleibt von dieser Richtlinie unberührt.