Art 3
Stand: 02.10.2026
Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie spätestens ab dem 30. Oktober 2005 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis.
Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.
Wird zitiert von 9 Entscheidungen zu Art 3 RL 2004/27/EG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 30.03.2006 – I ZR 24/03Arzneimittelwerbung im Internet: Voraussetzungen für die Einschränkung des Verbreitungsgebiets durch einen Disclaimer Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 69
- OVG NRW, 31.01.2018 – 13 B 1092/17Zitiert von 5
- EuGH, 18.06.2009 – C-527/07Zitiert von 11
- EuGH, 26.03.2009 – C-527/07
- OVG NRW, 26.06.2008 – 13 B 345/08Drittschützende Wirkung des Unterlagenschutzes bei bezugnehmender Arzneimittelzulassung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 31
- OLG Stuttgart, 24.04.2008 – 2 U 51/07Zitiert von 2
Zuletzt entschieden
- EuGH, 27.09.2007 – C-115/07Zitiert von 1
- VG Karlsruhe, 02.02.2007 – 11 K 1924/06Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 25.07.2006 – I-20 U 100/00
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 3 RL 2004/27/EG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.