Gesetze / RL 2004/23/EG RL 2004/23/EG Art 1 Zweck Stand: 02.10.2026 Diese Richtlinie legt Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte menschliche Gewebe und Zellen fest, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten.