Gesetze / RL 2004/23/EG

RL 2004/23/EG

Art 1 Zweck

Stand: 02.10.2026

Diese Richtlinie legt Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmte menschliche Gewebe und Zellen fest, um ein hohes Gesundheitsschutzniveau zu gewährleisten.

→Art 2