Gesetze / RL 2003/109/EG · CELEX 02003L0109-20260612
Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen
29 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Definitionen
- Art 3 Anwendungsbereich
- Art 4 Dauer des Aufenthalts
- Art 5 Bedingungen für die Zuerkennung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten
- Art 6 Öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit
- Art 7 Erlangung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten
- Art 8 Langfristige Aufenthaltsberechtigung — EG
- Art 9 Entzug oder Verlust der Rechtsstellung
- Art 10 Verfahrensgarantien
- Art 11 Gleichbehandlung
- Art 12 Ausweisungsschutz
- Art 13 Günstigere nationale Bestimmungen
- Art 14 Grundsatz
- Art 15 Bedingungen für den Aufenthalt in einem zweiten Mitgliedstaat
- Art 16 Familienangehörige
- Art 17 Öffentliche Ordnung und öffentliche Sicherheit
- Art 18 Öffentliche Gesundheit
- Art 19 Prüfung von Anträgen und Erteilung eines Aufenthaltstitels
- Art 19a Änderungen von „langfristigen Aufenthaltsberechtigungen — EU“
- Art 20 Verfahrensgarantien
- Art 21 Im zweiten Mitgliedstaat gewährte Behandlung
- Art 22 Entzug des Aufenthaltstitels und Verpflichtung zur Rückübernahme
- Art 23 Erlangung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten im zweiten Mitgliedstaat
- Art 24 Bericht und Überprüfungsklausel
- Art 25 Kontaktstellen
- Art 26 Umsetzung
- Art 27 Inkrafttreten
- Art 28 Adressaten