Gesetze / RL 2001/83/EG RL 2001/83/EG Art 108b Stand: 02.10.2026 Die Kommission veröffentlicht spätestens am 21. Juli 2015 und danach alle drei Jahre einen Bericht über die Durchführung von Pharmakovigilanz-Aufgaben durch die Mitgliedstaaten.